News

Insgesamt 1 Newsmeldungen

Mit Statistik Inventurkosten deutlich senken

Erstellt am 13.05.2011

Das Handelsgesetzbuch (HGB) ist eindeutig: „Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes (…) seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände (…) anzugeben“ (§ 240, 1 HGB).

Adresse

Karte anzeigen

Stat Control GmbH
Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Deutschland

Kontakt

vcf

Tel. 040 806097430
Fax 040 8060974320
Mobil null

Emailinfo@statcontrol.net

Aktivität

Benutzer ist zu 0% aktiv.

Die Aktivität setzt sich aus den Aktionen der letzten 60 Tage zusammen.